Stand 01.10.2019
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen von Waren sowie Dienstleistungen, einschließlich Reparaturen, auch wenn diese Lieferungen und Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGBs. Mit Bestellung bzw. spätestens mit Empfang der Ware bzw. Leistung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden sowie abweichenden mündlichen Vereinbarungen wird ausdrücklich widersprochen. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.plattnergesmbh.com)
2. Angebot/Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich, der Vertragsabschluss kommt erst durch unsere schriftliche, per Telefax oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Leistung zustande. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Preise
Preisangaben sind grundsätzlich freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen frei ab unserem Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Es wird der Preis der am Tag der Lieferung bzw. Leistung geltenden Preisliste verrechnet. Bei Reparaturaufträgen ist der Arbeitsaufwand zur Feststellung von MängeIn (Kostenvoranschlag) auch dann zu vergüten, wenn ein Reparaturauftrag nicht erteilt wird. Erfolgt nicht innerhalb von einem Monat nach Erstellung eines Kostenvoranschlags die Auftragserteilung, wird das Produkt im unreparierten, zerlegten Zustand an den Kunden retourniert und der Arbeitsaufwand verrechnet.Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Es liegt jedoch in unserem Ermessen, Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu erbringen. Skonto darf nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung abgezogen werden. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5. Zahlungsverzug
Im Falle des Überschreitens des Zahlungszieles sind wir verschuldensunabhängig dazu berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen oder nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen, sowie sämtliche Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort fällig zu stellen.
6. Bonitätsprüfung
Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
7. Lieferung/Leistung
Lieferungen erfolgen am ursprünglich vereinbarten Ort, sofern nicht nachträglich schriftlich ein anderer Lieferort vereinbart wird. Liefer- und Leistungszeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung oder Leistung nicht durchführen wird.Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8. Leistungsverzögerung
Ereignisse höherer Gewalt begründen keine Vertragsverletzung oder sonstige Haftung für Nichterfüllung oder Verzögerungen bei Warenlieferung oder Leistungserbringung. Als höhere Gewalt gelten sämtliche Ereignisse, deren Ursachen außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. In solchen Fällen sind wir nach Wahl berechtigt, eine entsprechend längere Liefer-/Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen, vom Vertrag zurückzutreten oder eine reduzierte Menge an Waren zu liefern. Bei Verzug der Vertragserfüllung unsererseits steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
9. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges
Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen. Schutzanstriche halten drei Monate.
10. Versand
Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Abrufaufträge gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns erbracht. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung des Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung. Waren, die von uns richtig geliefert wurden, werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Es werden nur Produkte zurückgenommen, die originalverpackt sind und dem aktuellen Verkaufsprogramm entsprechen. Sonderanfertigungen werden in keinem Fall zurückgenommen.
11. Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang gilt, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.
12. Mitwirkungspflicht des Kunden
Soweit wir Lieferungen und Leistungen außerhalb unserer Geschäftsräumlichkeiten erbringen, ist der Kunde für Sicherheit und ungehinderten Zugang unseres Personals, sämtliche erforderliche behördliche Genehmigungen und Zustimmungen Dritter, die erforderliche Infrastruktur, einschließlich Energie, Heizung und geeignete Lagermöglichkeiten, verantwortlich. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, gerät er in Annahmeverzug.
13. Annahmeverzug
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, oder die Ware bei uns gegen Gebühr einlagern. Davon unabhängig bestehen bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bzw. Schadenersatzforderungen zu stellen.
14. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, diese abzuholen und dabei die Räume des Kunden zu betreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden sowie im Fall eines den Kunden betreffenden Insolvenzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen. Sämtliche durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.
15 Geistiges Eigentum
Sämtliche Immaterialgüterreche und sonstige geistige Leistungen, die von uns im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags hervorgebracht und/oder genutzt werden, bleiben unser Eigentum. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
16 Gewährleistung
Wir leisten Gewähr, dass gelieferte Produkte mängelfrei übergeben werden. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt 12 Monate ab Übergabe bzw. Leistung. Im Falle eines Produktmangels sind das betroffene Produkt und/oder die betroffenen Teile unverzüglich auf Kosten des Kunden an unsere Geschäftsstelle in Schwaz, Österreich, zu senden, sofern dies nicht explizit abweichend geregelt wird. Unsere Gewährleistung umfasst nach unserer Wahl die Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften (Teils des) Produkts sowie die Neuerbringung oder Verbesserung einer Leistung, oder die Wandlung des Vertrages. Die Gewährleistung gilt unter der Voraussetzung, dass Produkte in Übereinstimmung mit der Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt werden und die technische Einheit gewahrt wird. Teile, die dem normalen Verschleiß unterliegen, sind nicht Inhalt der Gewährleistung. Im Falle von eigenmächtigen Reparaturen durch den Kunden oder in fremden Werkstätten erlischt der Gewährleistungsanspruch. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
17 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche bestehen grundsätzlich betreffend Vermögensschäden nur bei grobem Verschulden unsererseits. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für entgangene Gewinne oder die eingeschränkten Verwendbarkeit eines Produktes ist ausgeschlossen, wenn uns vom Kunden kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Weiters entfällt jede Haftung unsererseits, wenn Bedienungsanweisungen und Zulassungsbedingungen nicht eingehalten werden. Allfällige Ersatzansprüche sind jedenfalls auf den Auftragswert der betreffenden Lieferung oder Leistung begrenzt. Eine etwaige gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.
18 Allgemeines
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt. Wir und unser Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in A-6130 Schwaz.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz (A-6130 Schwaz) örtlich und sachlich zuständige Handelsgericht.